S a t z u n g

Neufassung vom 29. September 1998

Der Verein ist die regionale Gliederung in Hessen der 1950 in Schwäbisch-Hall gegründeten „Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW)“. 

§ 1

Name, Sitz, Geschäftsjahr

         Der Verein führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), Landesgruppe Hessen“. Der Verein soll in          das Vereinsregister eingetragen werden; er führt nach der Eintragung den Namen „Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft          (ANW), Landesgruppe Hessen e.V.“
         Der Verein hat seinen Sitz in Butzbach.
         Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2

Aufgaben und Ziele

1.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Ziel des Vereins ist

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Die Pflege und Weiterentwicklung einer Grundauffassung von Wald und Waldbehandlung, die in erster Linie an den Strukturen und Lebensabläufen von Naturwäldern orientiert ist.

-

Die Förderung des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes und die Erhaltung der Artenvielfalt im Walde.

-

Ein besonderes Anliegen des Vereins ist es, naturgemäße Waldwirtschaft in Beispielsbetrieben durchzuführen und die gewonnenen Erkenntnisse der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

-

Ein wesentliches Ziel des Vereins ist die Förderung der Forstwirtschaft, die forstliche Fortbildung und die Pflege persönlichen Gedanken- und Erfahrungsaustausches. Hierzu werden Lehrveranstaltungen durchgeführt und Schriften veröffentlicht.

2.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. 

§ 3

Mitgliedschaft

1.

Mitglieder des Vereins sind alle in Hessen wohnenden Angehörigen der ANW, sofern sie dies nicht ausdrücklich ablehnen.

2.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins anzuerkennen. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages.

§ 4

Beendigung der Mitgliedschaft

         Die Mitgliedschaft endet: mit dem Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der Mitgliederliste oder durch          Ausschluß aus dem Verein. Der Austritt aus dem Verein muß dem Vorstand schriftlich erklärt werden; er wird mit Ablauf des Jahres          wirksam. Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger          Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Ein Mitglied kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung aus dem          Ver-ein ausgeschlossen werden, wenn es gröblich gegen Vereinsinteressen verstoßen hat.

         Dem Mitglied ist vor der Beschlußfassung unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder           mündlich vor der Mitgliederversammlung zu rechtfertigen. 

§ 5

Mitgliedsbeiträge

1.

Die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Geldmittel werden durch Beiträge und Spenden aufgebracht. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Mindestbeitrages verpflichtet, dessen Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.

2.

Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Kalenderjahres zu zahlen.

       Bei Aufnahme als Mitglied bis zum 30. Juni ist der gesamte und bei Aufnahme nach dem 30. Juni ist der halbe Jahresbeitrag zu           zahlen. 

§ 6

Organe des Vereins

        Organe des Vereins sind

1.

Die Mitgliederversammlung

2.

Der Vorstand 

§ 7

Die Mitgliederversammlung

1.

Der Vorstand hat mindestens alle zwei Jahre eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

2.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand es aus wichtigen Gründen für notwendig erachtet oder wenn mindestens 10 % der Vereinsmitglieder es schriftlich unter Angabe von Gründen und der gewünschten Tagesordnung beantragen.

3.

Termin und Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind mindestens vier Wochen vorher bekannt-zugeben.

Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgen schriftlich.

4.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über folgende Punkte:

a)

Wahl des Vortandes und zweier Kassenprüfer,

b)

Entlastung des Vorstandes, insbesondere des Schatzmeisters,

c)

Festsetzung des Mindestbeitrages,

d)

Änderung der Satzung

e)

Auflösung des Vereins.

§8

  Der Vorstand

1.

Der Vorstand besteht aus dem

-

1., 2. und 3. Vorsitzenden

-

dem Schatzmeister

-

dem Schriftführer

-

und aus fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.

2.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, verwaltet sein Vermögen, entscheidet über die Mitgliedschaft und beruft die Mitgliederversammlung ein. Zur Erfüllung besonderer Aufgaben kann der Vorstand Arbeitskreise bilden.

3.

Der 1. Vorsitzende allein oder der 2. oder 3. Vorsitzende jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

4.

Einer der Vorsitzenden hat der Mitgliederversammlung die Jahresabrechung zur Genehmigung vorzulegen. Er erstattet hierbei einen zusammenfassenden Jahresbericht.

5.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt. Er bleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. 

§ 9

Beschlußfassung 

1.

Der Vorstand ist beschlußfähig bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern, darunter einer der Vorsitzenden.

2.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß berufen wurde.

3.

Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3, der Beschluß zur Auflösung des Vereins einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.

4.

Die Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben, sie erfolgen jedoch geheim bei Wahlen zum Vorstand. Auch diese Wahl kann durch Handaufheben durchgeführt werden, wenn sich kein Widerspruch erhebt.

5.

Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind Nieder-

       schriften zu fertigen, die von einem der Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben sind.

 

§ 10

Ehrungen

           Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung wegen besonderer Verdienste Ehren-mitglieder ernennen.

§ 11

Auflösung des Vereins

           Das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des Landesverbandes fällt bei dessen Auflö-sung an den World            Wildlife Fund (Umweltstiftung WWF Deutschland).

           Wirmingshausen, den 30. Oktober 1986

           Cölbe - Bürgeln, den 29. September 1998

 

   "Nase hoch, das Geld wird oben verdient!"

Mit diesem Aphorismus lenkte der Ofm. von Arnswaldt den Blick seiner vielen Praktikanten und Referendare von der guten Verjüngung auf die Wertzuwachsträger, die dicken Bäume.
Fast jeder seiner Schüler, so auch ich,  musste über die Jahresringe den Zuwachsmantel  feststellen und dann den durchschnittlichen Wertzuwachs ausrechnen. Das Ergebnis war überzeugend und prägend.

"Mit großer Zielstrebigkeit, Erfindungsgabe, praktischem Geschick und unermüdlicher Ausdauer hat Hans Jürgen von Arnswaldt alle Schwierigkeiten überwunden und das Verfahren so verbessert, das die Wertkontrolle heutzutage zu einem feststehenden Begriff in Wissenschaft und Praxis geworden ist." 
(Aus der Laudatio des Prof. Dr. Speidel anlässlich der Verleihung des Karl-Abetz-Preises)

Dieser außergewöhnliche und sensible  Forstmann hatte ein besonderes Talent seine Mitmenschen von seinen Ideen zu überzeugen. Ein Beispiel dafür ist die originelle "Dienstanweisung" für seine Revierleiter, die vor über  50 Jahren entstand.

 In Dankbarkeit
  Hermann Simon

                                                                                                                                     

 

 

 

Was macht der Forstmann in der "Schonzeit"?*
(den Jungen zur Ermunterung, den Alten zur Erheiterung)
von H.J. von Arnswaldt

Wenn weder Schreiberei noch Telefon ihn plagen,
   wenn nicht nur Jagdgelüste ihn nach draußen jagen,
      dann hat der Forstmann "Schonzeit" und kann wagen,
    sein ganzes Tun und Denken in den Wald zu tragen.

Er läutert:

Wenn Hirsche auch und Jäger kräftig meutern,
die Dickung wird er möglichst früh schon läutern,
um Wuchsraum gutgeformter Bäume zu erweitern
und, daß nicht seine Mischwuchspläne scheitern.

Im Laubholz fallen Sperrwuchs, Dauerzwiesel, Schiefe.
Ein Hieb zu Gunsten Grader Wipfelschäft`ger  liefe.
Mischholz wird frei und Unterstand blieb leben in der Tiefe.
doch niemals durch Gewalthieb, der nur neuen Sperrwuchs schüfe.

Die Stärksten sind die Besten nur bei Tannen und Fichten,
bei Laub- und anderen Nadelhölzern heißt`s Elite züchten
Zunächst muß man die Oberschicht auf Schlechte sichten
und dann im Unterstand Reserven sich errichten.

Beim Auszeichnen wird man das erste Mal viel Zeit verlieren,
drum lernen Facharbeiter selbst den Ersthieb auszuführen.
Anfangs muß sie ein Aushieb-"Streckelegen" kontrollieren
und später muß man nur die Zweifelsfälle dirigieren.

Gebunden ist der Läuterungshieb an Jahreszeiten.
Im Laubholz darf man erst nach Laubabfall den Hieb einleiten.
Die Christbaumnutzung wird im Nadelholz Gewinn bedeuten.
Bedenke: Läuterung soll künftige Leistung vorbereiten.

 

Er durchforstet:

Beim Läutern nahm er Schlechte, die verdämmen.
Durchforstend blickt er jetzt nach guten Stämmen
und schlägt die, die den Wuchs der Besten hemmen.
und nutzlos sich in ihre Krone klemmen.

Dann hat er Pflegestämme mit konzent`ren Kronen
die alle Hilfe mit dem Stärkenzuwachs lohnen.
Bei der Auswahl wird er Wipfelschäftigkeit betonen
und Unterstand als Schaft- und Bodenschutz stets schonen.

Die Eichen, Kiefern, Lärchen wird er unterbauen,
deshalb wird er hier auch unterständ'ge hauen.
Jedoch wird immer er nach oben schauen
und nicht den Stärksten, sondern Besten  für die Zukunft trauen.

Im Mischwald gleichen Werthölzer den Gästen,
sie dürfen sich auf Kosten anderer mästen.
Der Forstmann wird sie -außer Buche - notfalls ästen,
am Ende bleiben dann von jeder Art die Besten.

Wie mannigfach auch die Durchforstungssitten,
wie sehr die Durchforstungsstärke auch umstritten,
bleibt nur der Grundsatz: "Früh, oft, mäßig stets inmitten,
so hat kein Pflegestamm an Hilfe Mangel noch gelitten.

*"Schonzeit" hatte einen besonderen internen Anlass.

Er erntet:

Der Forstmann ist im Wald der Sensemann,
der pfleglich ernten, aber auch zerstören kann.
Fängt seine Ernte er jedoch am Schlechten Ende an,
dann kommt zur rechten Zeit, am rechten Ort der Jungwuchs dran.

Doch Forstmann, ernte nie zugleich auf großen Flächen,
das wird durch Klimawechsel, Humusschwund sich rächen,
hernach kommt Gras, Frost, Maus, Engerling und andere Gebrechen.
Das Ganze kostet Geld und wird die Wirtschaft schwächen.

Versuche Pflegehieb und Ernte zu vereinen,
dann werden Altersunterschiede bald erscheinen.
Es geht im Femelschlag, nicht nur im Plenterwald dem reinen.
Räumlich geordnet wird auch dieser Hieb - im Kleinen.

Der Erntehieb geht langsam fort an Säumen,
Verjüngungsdrang läßt sich durch das Altholz zäumen.
Man braucht nicht gleich von Steilrandbildung träumen.
viel wichtiger ist der Lichtzuwachs an den besten Bäumen.

Wenn nun nicht die Ernte in Händen von Babaren,
vielmehr von Fällern, Rückern, die gut ausgebildet waren,
dann sind verringert für den Jungwuchs die Gefahren
und leichte Schäden heilen schon in wenig Jahren.

 

Er verjüngt.

Der Forstmann möchte gern den Wald verjüngen
und so Erfolg und Ruhm bei anderen erringen.
Leicht wird er schönen Wald zu eiliger Verjüngung zwingen,
hier muß, das rechte Maß zu halten, ihm gelingen.

Das Ackern unter Altholz ist ein großer Segen,
den Boden zur Naturverjüngung anzuregen,
doch nur der schlechten Altholzteile wegen,
die guten Bäume soll er trotz Verjüngung weiter pflegen.

Daneben soll der Forstmann pflanzen, säen.
Um's Einbringen von Wertholzarten wird es gehen.
Doch immer muß er auf den rechte Standort sehen,
so soll ein lückenloser, guter Wald entstehen.

Wenn lange gruppenweis ' vereint die Alten und die Jungen,
die Alten frei, vom Lichtungswertzuwachs durchdrungen,
die jungen schlank, tief wurzelnd und zur Wipfelschäftigkeit  gezwungen,
dann bleibt's ein Wald und die Verjüngung aller Bäume ist gelungen.

Die Jungen wachsen hoch, die Alten kann man nicht für immer halten,
die Axt nimmt sie bevor sie fallen durch Naturgewalten.
Ein ew'ges Stirb und Werde wird den Wald gestalten,
wir bleiben Schüler erst, dann Helfer der Natur, die Jungen wie die Alten.


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